Institutionelles Schutzkonzept
Mag der Titel etwas irritierend sein, aber es handelt sich um die offizielle Bezeichnungdes Dokumentes, welches der Kirchenvorstand in seiner letzten Sitzung nachMaßgabe unseres Bischofs für
unsere Pfarrei genehmigt hat. Nach einer längeren Phase der redaktionellen Auseinandersetzung über Formulierungen und konkreteBezüge zu unserer Pfarrei ist das Konzept jetzt verbindlich für
unsere Pfarrei beschlossen,was nicht ausschließt, daß Unebenheiten oder Fehler, die erst im Verlauf der kommenden Monate entdeckt werden, ausgebessert werden können. Grundsätzlich gilt daher für
alle Gruppen, Veranstaltungen und Treffen unter dem Dachvon St. Gertrud (bzw. Maßnahmen, die im Rahmen der Pfarrei durchgeführt werden), dass sich alle daran zu orientieren haben. Einschließlich
der muttersprachlichen Gemeinden, die gebeten sind, den Inhalt des Konzeptes in ihre Sprache zu übertragen und ihren Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen. Wie der Name bereits zum Ausdruck bringt,
handelt es sich um ein Konzept, einen Plan, der davon lebt, umgesetzt zu werden. Das bedeutet, daß alle »Gertrudianer« aufeinander achtgeben. Übergriffiges Verhalten in Wort und Tat darf bei uns
keinen Platz haben. Der Einwand, daß Mißbrauch außerhalb der Kirche weitaus häufiger vorkomme, ist zutreffend. Nur haben wir darauf keinen Einfluß. Unser Bemühen muss dahin gehen, daß alle, die
mit »St. Gertrud« zu tun haben, sicher sein können vor jeglicher Art von Übergriffen. Einer der wichtigsten Abschnitte des Konzeptes ist der Hinweis auf Beschwerdewege; hier sind Ansprechpartner
und Rufnummern genannt, an die sich wenden kann, wer mißbräuchliches Verhalten entdeckt oder ihm zum Opfer gefallen ist.
Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene müssen sich im kirchlichen Raum nicht nur sicher fühlen können, sondern müssen dort auch sicher sein. Um dies zu erreichen, muss alles getan werden, damit sexualisierte Gewalt, sexueller Missbrauch, an ihnen verhindert wird.
Verschiedene Aspekte sind bei der Präventionsarbeit besonders wichtig: Zunächst müssen Kinder und Jugendliche darin bestärkt werden, dass sie wie Erwachsene Rechte haben und dass sie sich gegen jede Form von Gewalt wehren können. In Einrichtungen muss sichergestellt sein, dass Menschen, die bereits einmal wegen Missbrauch verurteilt wurden, nicht im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen beschäftigt werden.
Die kirchlichen Mitarbeiter/innen, Priester, aber auch Eltern und Ehrenamtliche müssen über Missbrauch, über die Strategien von Tätern Bescheid wissen. Sie müssen hinschauen und wissen, wie man angemessen einschreitet, wo Grenzen verletzt werden und wann ein anderer Mensch geschützt werden muss. Es gilt, eine neue Kultur der Achtsamkeit im Umgang miteinander zu entwickeln.
Das ISK beschreibt systematisch die Bemühungen des Trägers, die verschiedenen Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt in Beziehung zueinander zu bringen und diese zu einem verbindlichen Gesamtkonzept zusammenzufügen und festzuschreiben, nach dem Motto: „Das ist Standard bei uns." Grundlage für die Erstellung bildet eine Bestandsaufnahme der Strukturen, Orte, Regeln, der Organisationskultur und der Haltung der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden (Risikoanalyse).
Pfarrei St. Getrud
Rottstraße 36
45127 Essen
Pastor Gary Lukas Albrecht
Vertreter des Pastoralteams
Telefon: 0201 - 24 73 60
Telefax: 0201 - 24 73 646
Email: buero@st-gertrud-essen.de