Kirchenvorstand


Der Kirchenvorstand ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde und verwaltet das Kirchenvermögen. Er trifft z.B. als Anstellungsträger der Gemeinde Personalentscheidungen und befindet über bauliche Maßnahmen.

 

Der Kirchenvorstand entsendet zudem die Mitglieder für die Verbandsvertretung des  Gemeindeverbandes und wählt über Wahlmänner und Wahlfrauen 17 von 25 Mitgliedern des Kirchensteuerrates des Bistums Essen, der über den Haushalt der Diözese entscheidet.

 

Die Mitglieder dieses Gremiums werden von der Gemeinde gewählt, einige auch vom Pfarrer ernannt. Der Pfarrer ist automatisch Vorsitzender des Kirchenvorstandes. Der Kirchenvorstand geht auf die Zeit des  Kulturkampfes im 19. Jahrhundert zurück. Damals war er als Organ zur Kontrolle der allgemeinen Verwaltung des Kirchenvermögens durch den Pfarrer eingesetzt worden.

 

Die Amtszeit der Kirchenvorstände dauert sechs Jahre. Jeweils zur Hälfte der Amtzeit scheidet die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder aus und können zur Wiederwahl antreten. Dieser Rhythmus wurde zur zweiten KV-Wahl nach der Pfarreigründung durch Los entschieden.

 

Im Herbst 2018 fand die letzte Wahl der Kirchenvorstände statt. Unser Kirchenvorstand setzt sich aus 19 Mitgliedern zu-sammen. Verschiedene Aufgaben werden in Ausschüssen vorbereitet und begleitet: Finanzausschuss (FA), Immobilienausschss (IA), Personalauschuss (PA). Die große Herausforderung, aus mehreren, vorher selbständig arbeitenden Pfarreien und deren Verwaltungen eine übersichtliche Einheit werden zu lassen, fordert viel - ehrenamtlichen und unentgeltlichen - Einsatz.

 

Die Pfarrei hatte nach ihrer Neukonstituierung bereits dreimal eine Gruppe einsatzfreudiger Mitarbeiter gewählt, die durch ihre in verschiedenen Berufen gesammelten Erfahrungen die jeweils anstehenden Klärungspunkte von unterschiedlicher Seite zu beleuchten in der Lage sind.