Das Institutionelle Schutzkonzept (ISK) beschreibt die verschiedenen Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt in unserer Pfarrei und führt diese zu einem verbindlichen Gesamtkonzept zusammen. Grundlage für die Erstellung bildet eine Bestandsaufnahme der Strukturen, Orte, Regeln, der Organisationskultur und der Haltung der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden (Risikoanalyse). Das ISK wird vom Kirchenvorstand genehmigt. Alle Gruppierungen die in der Pfarrei aktiv sind oder Veranstaltungen, die als Aktivität der Pfarrgemeinde mit all ihren Gemeindegliederungen durchgeführt werden, sind an die Vorgaben des Institutionellen Schutzkonzepts gebunden. Einer der wichtigsten Abschnitte des Konzeptes ist der Hinweis auf Beschwerdewege. Hier werden Ansprechpartner und Rufnummern benannt, an die sich wenden kann, wer missbräuchliches Verhalten selbst erlebt oder beobachtet.
Das Institutionelle Schutzkonzept der Pfarrei St. Gertrud wird aktuell überarbeitet und auf den neusten Stand gebracht. Bis die Neufassung vom Kirchenvorstand verabschiedet werden kann, behält die vorliegende Fassung ihre Gültigkeit.
Als Präventionsfachkräfte können in unserer Pfarrei bei Bedarf kontaktiert werden:
Pastor Gary Lukas Albrecht (Pastoralteam)
E-Mail: gary.albrecht@bistum-essen.de
Telefon: (0201) 87 94 30
Klaus Hofmann
(extern)
über das Pfarrbüro st.gertrud.essen@bistum-essen.de
(0201) 24 73 60
Anna Schätzlein
(BDKJ)
über das Pfarrbüro st.gertrud.essen@bistum-essen.de
(0201) 24 73 60
Harald Martini (Domsingknaben)
über das Pfarrbüro st.gertrud.essen@bistum-essen.de
(0201) 24 73 60
Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene müssen sich im kirchlichen Raum nicht nur sicher fühlen können, sondern müssen dort auch sicher sein. Um dies zu erreichen, muss alles getan werden, damit sexualisierte Gewalt, sexueller Missbrauch, an ihnen verhindert wird.
Verschiedene Aspekte sind bei der Präventionsarbeit besonders wichtig: Zunächst müssen Kinder und Jugendliche darin bestärkt werden, dass sie wie Erwachsene Rechte haben und dass sie sich gegen jede Form von Gewalt wehren können. In Einrichtungen muss sichergestellt sein, dass Menschen, die bereits einmal wegen Missbrauch verurteilt wurden, nicht im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen beschäftigt werden.
Die kirchlichen Mitarbeiter/innen, Priester, aber auch Eltern und Ehrenamtliche müssen über Missbrauch, über die Strategien von Tätern Bescheid wissen. Sie müssen hinschauen und wissen, wie man angemessen einschreitet, wo Grenzen verletzt werden und wann ein anderer Mensch geschützt werden muss. Es gilt, eine neue Kultur der Achtsamkeit im Umgang miteinander zu entwickeln.