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Sie möchten Ihr Kind taufen lassen?
Wenden Sie sich dazu bitte an eines unserer Gemeindebüros
Für die Erledigung der Formalitäten benötigen wir Ihr Familien- / Stammbuch oder die Geburtsurkunde Ihres Kindes. Wir vereinbaren mit Ihnen dann ein Gespräch zur Vorbereitung der heiligen Taufe sowie den Tauftermin.
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Sie möchten Ihr Kind zur Erstkommunion anmelden?
Bevor das dritte Schuljahr beginnt bekommen die Eltern eine Einladung für die Anmeldung ihrer Kinder zur Vorbereitung auf die Erstkommunion. Die Vorbereitung findet in den Gemeinden statt und wird unterschiedlich gestaltet.
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Sie möchten gefirmt werden?
In der Pfarrei findet jährlich die Feier der Firmung statt. Dazu bekommen unsere Jugendlichen, die um die 16 Jahre oder auch älter sind, ungefähr ein halbes Jahr vor der Firmfeier eine persönliche Einladung. Mit dieser Einladung erhalten sie weitere Informationen zur Anmeldung, zur Vorbereitungszeit und zum Datum der Firmung.
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Sie möchten kirchlich getraut werden?
Wenden Sie sich dazu bitte an eines unserer Gemeindebüro
Für die Erledigung der Formalitäten besorgen Sie sich von Ihrem Taufpfarramt ein neues Taufzeugnis zur Eheschließung. Wir vereinbaren dann die Vorgespräche zum Fest Ihrer Hochzeit.
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Beichtgelegenheit in der Anbetungskirche am Münster:
montags – samstags von 10.30-12.00 und 15.00-17.15 Uhr
und nach Absprache, bitte einen Termin in den Gemeindebüros vereinbaren.
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Sie möchten für einen Angehörigen oder Nachbarn die Krankensalbung erbitten?
Wenden Sie sich an das Gemeindebüro, dort werden die nötigen Schritte eingeleitet.
Wer ein Amt in der Kirche ausübt, spricht und handelt dabei letztlich nicht im eigenen Namen, auch nicht „im Namen des Volkes“, sondern im Auftrag Christi. Es ist ihm aufgegeben, Christus in seinem Dienst für die Menschen in Vollmacht zu vergegenwärtigen. Die Übertragung eines Amtes erfolgt daher durch eine Weihe. Die katholische Kirche betrachtet sie als Sakrament: Gott selber ruft die so Geweihten auf Dauer in seinen besonderen Dienst; sie stellen sich ihm für immer zur Verfügung. Das kirchliche Amt gibt es in dreifacher Ausformung als Bischofs-, Priester- und Diakonenamt.
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