Gemeinderat


Der Gemeinderat nahm - unter der Berücksichtigung des Pastoralplans und der Belange der Pfarrei - die Verantwortung für die Gemeinde wahr. Er beriet in Fragen, die die Belange der Gemeinde betreffen, fasste dazu Beschlüsse und begleitete deren Umsetzung. Die Arbeit der Gemeinderäte in einer Pfarrei wurde nach dem Subsidiaritätsprinzip durch den Pfarrgemeinderat gefördert und koordiniert. Der Gemeinderat wurde alle vier Jahre gewählt.

Seit der Reform der Pfarrgemeinderäte gibt es keine Gemeinderäte mehr in unserer Pfarrei, sondern die Gemeinden entsenden jeweils bis zu zwei Vertreter in den Pfarrgemeinderat.

 

 In den Pfarrgemeinderat für die Gemeinde St. Gertrud gewählt: Dr. Andreas Breuer und Barbara Breuer

Download
St-Gertrud-Info 2025-23.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.4 MB
Download
Antrag_auf_Aufnahme_in_die_Wahlberechtig
Adobe Acrobat Dokument 71.8 KB